Schülerwochen- und -monatsfahrkarte

  • Die Karte erhalten alle Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Diese Karte erhalten alle Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres mit besonderer Berechtigung z. B. Schüler, Auszubildende, Studenten etc. - Hierfür muss eine Berechtigungskarte von der Schule oder Ausbildungsstelle und von der Geschäftsstelle der VGRI in Pfarrkirchen ausgefüllt werden.
  • Schülerwochenkarten und Schülermonatskarten werden nur im Bus bzw. an den Bahnhöfen mit Verkaufsstelle oder Automaten gegen Vorlage der Berechtigungskarte ausgegeben. Die Berechtigungskarte ist Bestandteil des Fahrausweises.
  • Schülerwochenkarten und Schülermonatskarten sind nicht übertragbar.
  • Die entsprechende Schülerkarte ist unauslöschlich vom Fahrgast mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben.
  • Die Schülerwochenkarte ist eine Kalenderwoche, von Montag bis Sonntag, gültig.
  • Die Schülermonatskarte ist einen Kalendermonat, vom 1. bis zum 31. des jeweiligen Monats, gültig.