Die Beförderung von Reisegruppen ist im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich, kann aber nicht generell zugesichert werden. Deshalb ist für Reisegruppen eine Anmeldung erforderlich.
Dabei gilt:
- Bei Reisegruppen wird pro Person der halbe Preis des Regelfahrscheins für die jeweilige Relation erhoben.
- Der ermäßigte Fahrpreis wird für mindestens 10 Personen berechnet.
- Zwei Kinder von 6 – 14 Jahren zählen als eine Person. Bei reinen Kindergruppen gilt die Mindestaltersgrenze von 6 Jahren nicht.
- Die Preisermäßigung wird nur für angemeldete Reisegruppen gewährt.
Für weitere Informationen sehen Sie bitte § 29 VGRI-Tarif.