Reisegruppen

Die Beförderung von Reisegruppen ist im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich, kann aber nicht generell zugesichert werden. Deshalb ist für Reisegruppen eine Anmeldung erforderlich.

Dabei gilt:

  • Bei Reisegruppen wird pro Person der halbe Preis des Regelfahrscheins für die jeweilige Relation erhoben.
  • Der ermäßigte Fahrpreis wird für mindestens 10 Personen berechnet.
  • Zwei Kinder von 6 – 14 Jahren zählen als eine Person. Bei reinen Kindergruppen gilt die Mindestaltersgrenze von 6 Jahren nicht.
  • Die Preisermäßigung wird nur für angemeldete Reisegruppen gewährt.

Für weitere Informationen sehen Sie bitte § 29 VGRI-Tarif.