Landkreis-10er-Karten werden an jedermann ausgegeben.
Landkreis-10er-Karten sind übertragbar. Sie können auch von mehreren Personen gleichzeitig gegen entsprechende Entwertung der Fahrtenfelder genutzt werden.
Landkreis-10er-Karten gelten ab dem Lösungstag fünf Monate. Für nicht benutzte Fahrtenfelder besteht kein Erstattungsanspruch.
Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet. Ausgenommen ist ein evtl. erforderlicher Umstieg um das Fahrtziel zu erreichen.
Für zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wird nur ein Fahrtenfeld je Fahrt entwertet.
Bei Benutzung von Zügen muss der Fahrgast mit einem nicht löschbaren Stift vor Fahrtantritt Datum und Uhrzeit der Fahrt eintragen.
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