Informationen zum Umweltfahrausweis Jedermann

Allgemeines:

  • Der Fahrgast bezahlt für den Umwelt-Fahrausweis für 12 Monate lediglich den Preis von 7 Monatsfahrkarten aufgeteilt in 12 Monatsraten (der Preis der 7 Monatsfahrkarten umgerechnet auf 12 Monate ergibt den Preis des Umwelt-Fahrausweises). Die Kosten für die verbleibenden Monate teilen sich der Landkreis Rottal-Inn (drei Monate) und die Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn (zwei Monate).

Voraussetzungen:

  • Der Umwelt-Fahrausweis für 12 Monate wird für alle Bahn- und Busverbindungen der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn innerhalb des Landkreises Rottal-Inn ausgegeben.
  • Zum Erwerb des Umwelt-Fahrausweises für 12 Monate ist jedermann berechtigt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt, d.h. seinen überwiegenden Aufenthalt während der Woche, im Landkreis Rottal-Inn hat. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch Schüler, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung ganz oder teilweise einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung oder Fahrkostenerstattung haben.
  • Der Bestellschein ist der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn mindestens 14 Tage vor dem Monat vorzulegen, ab dem der Umwelt-Fahrausweis für 12 Monate erstmals gültig sein soll, da die VGRI sonst die rechtzeitige Übermittlung des Fahrausweises nicht gewährleisten kann.
  • Der Umwelt-Fahrausweis für 12 Monate ist übertragbar. Die Übertragung darf aber nur an Personen erfolgen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt ebenfalls im Landkreis Rottal-Inn haben. Schadenersatzansprüche bei Missbrauch bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Kündigung:

  • Die Kündigung des Umwelt-Fahrausweises für 12 Monate hat schriftlich bei der Geschäftsstelle der VGRI zu erfolgen.
  • Sofern die Kündigung des Umwelt-Fahrausweises für 12 Monate innerhalb der ersten 12 Monate erfolgt und besondere Gründe, wie Arbeitslosigkeit, lang anhaltende Krankheit, Wegzug oder sonstige schwerwiegende Gründe, geltend gemacht werden, sind diese im Kündigungsschreiben anzuführen. Der Kündigungsgrund ist durch Bescheinigung (ärztliches Attest, Bescheinigung der Arbeitsagentur, usw.) nachzuweisen.

  • Bei Kündigung des Umwelt-Fahrausweises für 12 Monate vor Ablauf der ersten 12 Geltungsmonate ohne besonderen Grund sind die vom Landkreis aufgewendeten Ausgleichsleistungen über die Geschäftsstelle der VGRI zurückzuerstatten.

  • Durch die Kündigung wird die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift mit Ablauf des in der Kündigung aufgeführten letzten Geltungsmonats des Umwelt-Fahrausweis für 12 Monate aufgehoben.

  • Der Umwelt-Fahrausweis (Fahrkarte) ist bis zum 5. des folgenden Monats an die VGRI zurückzugeben. Für die vom Fahrgast noch zu zahlenden Beträge bleibt dessen Abbuchungsermächtigung bis zur Tilgung bestehen.